Glossar

A - E

BKrFQG

Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz: Dieses Gesetzt bedeutet für Fahrer des gewerblichen Güterkraftverkehrs regelmäßige Weiterbildungen. Die Weiterbildungsschulung umfasst 35 Stunden á 60 Minuten und kann auf 5 Teile über 5 Jahre verteilt werden. Für Berufskraftfahrer (Güterkraftverkehr), die Ihre Fahrerlaubnis vor dem 09. September 2009 erworben haben, greift das Gesetz erstmals ab dem 09. September 2015. Bis dahin muss der Weiterbildungsnachweis von 35 Stunden erbracht sein. Die Qualifikation wird durch die Eintragung der Schlüsselnummer 95 im Führerschein dokumentiert.

 

CEFIC

Conseil Européen I'Industrie Chimique = Wirtschaftsverband der europäischen chemischen Industrie mit Sitz in Brüssel

F - O

FTL

Full Truck Load 

 

LTL

Less Truck Load

P - T

Spedition

Eine Spedition ist ein Dienstleister, der die Versendung von Waren besorgt. Dieses umfasst die Organisation der Beförderung und kann weitere auf die Beförderung bezogene Dienstleistungen enthalten. Nicht nur der Einkauf einzelner Beförderungsleistungen, sondern die Organisation komplexer Dienstleistungspakete aus Transport, Umschlag, Lagerung und logistische Zusatzleistungen steht im Mittelpunkt des Geschäfts einer modernen Spedition. Die Spedition entwickelt sich zunehmend zu einem Logistikdienstleister. Dabei werden die Transportleistungen per Eisenbahn, Lkw, Flugzeug, See- oder Binnenschiff häufig von Frachtführern (Carriern) eingekauft.
Die heute bekannten Dienstleistungen der Spediteure haben erst im 19. Jahrhundert den Charakter spezialisierter kaufmännischer Tätigkeit angenommen.
Das Speditionsgewerbe hat sich in zahlreiche Gruppen von Spezialisten gegliedert, die eine weite Bandbreite vom national wie international tätigen Seehafen-, Luftfracht-, Kraftwagen-, Bahn- und Binnenschifffahrtsspediteure, über Leistungsbereiche wie Lebensmittel-,Sammelgut-, Projekt- bis hin zum Zollspediteur abdecken. Trotz nuancierter Spezialangebote wickeln fast alle Speditionen ihre Geschäfte auf der Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen als branchenübliche Geschäftsbedingungen ab. Nur dort, wo Verbraucher an der Transportabwicklung beteiligt sind, finden sich auch andere Geschäftsbedingungen, wie in der Möbel- und Umzugsspedition oder bei Paketdienstleistern.

Quelle Wikipedia